Frequently Asked Questions. Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Nahversorgung, Nahversorgungsfonds und Nahversorgungsimmobilien

Frequently Asked Questions

Fragen und Antworten

zum Habona Nahversorgungsfonds Deutschland

Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen

Häufig gestellte Fragen

Eine Anlage in einen offenen Immobilienfonds kann es Kapitalanlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Das von Anlegern bereitgestellte Kapital wird anschließend vom Fondsmanagement gemäß dem jeweiligen Anlagefokus investiert. Ziel ist es, insbesondere durch Mieterlöse, regelmäßige Erträge zu erwirtschaften, ggf. ergänzt um einen Wertzuwachs der Immobilien.

Ein offener Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der schwerpunktmäßig in Immobilien anlegt, und dessen Anteile vor Beginn der Liquidationsphase auf Ersuchen eines Anlegers aus den Vermögenswerten des AIF Fonds und nach den Verfahren und mit der Häufigkeit, die in den Anlagebedingungen und dem Prospekt festgelegt sind, zurückgekauft oder zurückgenommen werden.

Beim Habona Nahversorgungsfonds Deutschland können Anleger grundsätzlich börsentäglich das Recht zur Rückgabe ihrer Anteile ausüben, vorbehaltlich der Einhaltung etwaiger Mindesthalte- und Rückgabefristen sowie Rücknahmeaussetzungen gemäß § 12 der Allgemeinen Anlagebedingungen.

Die Ausgabe von Anteilen erfolgt ebenfalls börsentäglich.

1. Laufzeit:

Während geschlossene Immobilienfonds in der Regel nur für eine gewisse Laufzeit aufgelegt werden, ist die Laufzeit von offenen Immobilien-Publikumsfonds von Gesetzes wegen unbegrenzt.

2. Anzahl der Fondsimmobilien:

Aus Gründen der Risikostreuung investieren offene Immobilienfonds regelmäßig in eine Vielzahl verschiedenster Immobilien an unterschiedlichen Standorten und Regionen. Geschlossene Immobilienfonds verfügen häufig über eine klar begrenzte Anzahl an Immobilien und weisen somit eine geringere Risikostreuung auf.

3. Anteilserwerb / -rückgabe:

Während der Laufzeit des Fonds sind weitere Anteilserwerbe und Anteilsrückgaben bei geschlossenen Immobilienfonds ausgeschlossen. Anteile an einem offenen Immobilienfonds können, unter Wahrung der gesetzlichen Mindesthalte- und Rückgabefristen, in der Regel jederzeit zurückgegeben werden.

4. Art der Beteiligung und steuerliche Behandlung:

Durch die Investition in einem geschlossenen Fonds wird der Anleger üblicherweise zugleich Gesellschafter des Fonds. Die Erträge sind dann, abhängig von der Laufzeit der Fonds, in der persönlichen Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu veranlagen. Bei einem offenen Immobilienfonds hingegen zeichnet der Anleger Anteile. Über die sich hieraus ergebenden Rechte werden von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Sammelurkunden ausgestellt oder elektronische Anteilscheine begeben. Erträge aus der Anlage in einem offenen Immobilienfonds sind daher steuerlich als Kapitalerträge zu behandeln und werden, für in Deutschland voll steuerpflichtige Anleger, nach Berücksichtigung der Steuerfreistellung pauschal mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert. Für Einzelfragen — insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation — sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.

Privatanleger haben die Möglichkeit, Anteile am Habona Nahversorgungsfonds Deutschland über Ihre Hausbank oder Ihren Finanzberater zu erwerben.

Zunächst wird die Summe aller im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten ermittelt. Der so erhaltene Wert wird als Nettoinventarwert bezeichnet. Der börsentäglich ermittelte und im Internet veröffentlichte Anteilspreis errechnet sich durch die Division des Nettoinventarwertes und der Anzahl der umlaufenden Fondsanteile.

Einmalanlagen in den Habona Nahversorgungsfonds Deutschland sind bereits ab einem Anteil (Erstausgabepreis 50 EUR/Anteil zzgl. 5,5% Ausgabeaufschlag) möglich. Abhängig von der Bank besteht auch die Möglichkeit monatlich kleinere Beträge in dem Fonds anzusparen. Einzelheiten hierzu können bei Ihrer Bank bzw. Ihrem Finanzberater erfragt werden.

Nach dem Ablauf der Rückgabefrist bzw. Mindesthaltedauer können die Anteile an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zurückgegeben werden. Die Rückgabefrist für Anteile an offenen Immobilien-Publikums-Fonds ist gesetzlich im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt und beträgt 12 Monate. Neben der Rückgabefrist muss gemäß KAGB eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten erfüllt sein.

Die BVI-Methode ist ein standardisiertes Berechnungsverfahren für die Wertentwicklung von Investmentfonds, das vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) entwickelt wurde, um die Transparenz für den Anleger zu erhöhen. Die Berechnung unterstellt, dass erfolgte Ausschüttungen zum Anteilspreis nach der Ausschüttung reinvestiert werden. Durch die BVI-Methode werden die Wertentwicklungen von Investmentfonds untereinander vergleichbar, selbst wenn es sich um ausschüttende und thesaurierende Fonds handelt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht nach den Vorschriften des KAGB aus. Sie nimmt keine inhaltliche oder wirtschaftliche Prüfung der Verkaufsunterlagen des Fonds vor.

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1. Laufzeit:

Während geschlossene Immobilienfonds in der Regel nur für eine gewisse Laufzeit aufgelegt werden, ist die Laufzeit von offenen Immobilien-Publikumsfonds von Gesetzes wegen unbegrenzt.

2. Anzahl der Fondsimmobilien:

Aus Gründen der Risikostreuung investieren offene Immobilienfonds regelmäßig in eine Vielzahl verschiedenster Immobilien an unterschiedlichen Standorten und Regionen. Geschlossene Immobilienfonds verfügen häufig über eine klar begrenzte Anzahl an Immobilien und weisen somit eine geringere Risikostreuung auf.

3. Anteilserwerb / -rückgabe:

Während der Laufzeit des Fonds sind weitere Anteilserwerbe und Anteilsrückgaben bei geschlossenen Immobilienfonds ausgeschlossen. Anteile an einem offenen Immobilienfonds können, unter Wahrung der gesetzlichen Mindesthalte- und Rückgabefristen, in der Regel jederzeit zurückgegeben werden.

4. Art der Beteiligung und steuerliche Behandlung:

Durch die Investition in einem geschlossenen Fonds wird der Anleger üblicherweise zugleich Gesellschafter des Fonds. Die Erträge sind dann, abhängig von der Laufzeit der Fonds, in der persönlichen Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu veranlagen. Bei einem offenen Immobilienfonds hingegen zeichnet der Anleger Anteile. Über die sich hieraus ergebenden Rechte werden von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Sammelurkunden ausgestellt oder elektronische Anteilscheine begeben. Erträge aus der Anlage in einem offenen Immobilienfonds sind daher steuerlich als Kapitalerträge zu behandeln und werden, für in Deutschland voll steuerpflichtige Anleger, nach Berücksichtigung der Steuerfreistellung pauschal mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert. Für Einzelfragen — insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation — sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.

Privatanleger haben die Möglichkeit, Anteile am Habona Nahversorgungsfonds Deutschland über Ihre Hausbank oder Ihren Finanzberater zu erwerben.

Der angestrebte Investitionsschwerpunkt liegt auf Nahversorgungsimmobilien in Deutschland, die sich durch das Angebot von Gütern des täglichen Bedarfs, vor allem Lebensmittel, aber auch Dienstleistungen auszeichnen. lmmobilieninvestitionen sind auch in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig. Neben Lebensmittelmärkten und Kindertagesstätten gehören auch Nahversorgungsimmobilien mit Koppelnutzungen zum Investitionsspektrum des Fonds. Hierzu zählen Nahversorgungs-, Stadtteil- und Quartierszentren, die zusätzlich zum Lebensmittel-/Drogerieangebot bzw. zu Kindertagesstätten ein ergänzendes Angebot an Waren und Dienstleistungen bereithalten, die typischerweise in derartigen Agglomerationen zu erwarten sind. Hierbei kann es sich u.a. um Ärztehäuser, Hotels, Gastronomie sowie Immobilien mit Büro- und wohnwirtschaftlicher Nutzung (unter anderem auch betreutes Wohnen, Studentenwohnungen und Mikroapartments) oder auch andere Einzelhandelsnutzungen handeln. Erfahren Sie mehr zum Thema Nahversorgung.

Die möglichen Investitionsgegenstände werden im Rahmen der Anlagestrategie geregelt und können im Verkaufsprospekt Habona Nahversorgungsfonds Deutschland oder im Basisinformationsblatt nachgelesen werden.

Grundsätzlich erfüllt der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland die Voraussetzungen, um monatlich bespart zu werden. Ob dies auch abwicklungsseitig möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer Bank bzw. Ihrem Finanzberater.

Aufgrund der mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien verbundenen Transaktionskosten handelt es sich bei offenen Immobilienfonds um Langfristanlagen. Daher sollte der Anlagehorizont mindestens fünf Jahren betragen.

Erwerb/Kosten

Privatanleger haben die Möglichkeit, Anteile am Habona Nahversorgungsfonds Deutschland über Ihre Hausbank oder Ihren Finanzberater zu erwerben.

Einmalanlagen in den Habona Nahversorgungsfonds Deutschland sind bereits ab einem Anteil (Erstausgabepreis 50 EUR/Anteil zzgl. 5,5% Ausgabeaufschlag) möglich. Abhängig von der Bank besteht auch die Möglichkeit monatlich kleinere Beträge in dem Fonds anzusparen. Einzelheiten hierzu können bei Ihrer Bank bzw. Ihrem Finanzberater erfragt werden.

Beim Kauf von Anteilen am Habona Nahversorgungsfonds Deutschland fallen regelmäßig Ausgabeaufschläge an. Des Weiteren berechnen depotführende Stellen wie z.B. Banken, Sparkassen oder Fondsplattformen für die Verwahrung der Anteile Depotgebühren. Die Rückgabe von Anteilen an die Fondsgesellschaft ist für den Anleger kostenfrei.

Für eine detaillierte Auflistung der Kosten und Gebühren siehe Verkaufsprospekt Habona Nahversorgungsfonds Deutschland, Abschnitt "Kosten".

Es steht dem Anleger frei, ob er eine konkrete Anzahl an Fondsanteilen oder aber Anteile im Wert eines bestimmten Geldbetrages ordern möchte.

Der Anteilwert wird börsentäglich ermittelt und unter www.habona-nahversorgungsfonds.de und unter www.intreal.de veröffentlicht.

Ausschüttung/steuerliche Themen

Die Ausschüttung des Habona Nahversorgungsfonds Deutschlands erfolgt in der Regel jährlich, nach Abschluss des Geschäftsjahres unmittelbar nach Bekanntmachung des Jahresberichts. Der Jahresbericht wird spätestens 6 Monate nach dem 31. März veröffentlicht.

Ausschüttungen des Fonds unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragssteuer. Für in Deutschland voll steuerpflichtige Privatanleger sind 60% der Erträge aus dem Habona Nahversorgungsfonds Deutschland nach §20 Investmentsteuergesetz (InvStG) steuerfrei.1

1| Für Einzelfragen — insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation — sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.

Veräußerung

Nach dem Ablauf der Rückgabefrist bzw. Mindesthaltedauer können die Anteile an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zurückgegeben werden. Die Rückgabefrist für Anteile an offenen Immobilien-Publikums-Fonds ist gesetzlich im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt und beträgt 12 Monate. Neben der Rückgabefrist muss gemäß KAGB eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten erfüllt sein.

Aufgrund der mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien verbundenen Transaktionskosten handelt es sich bei offenen Immobilienfonds um Langfristanlagen. Daher sollte der Anlagehorizont mindestens fünf Jahren betragen.

Ja, Rückgabeaufträge können bereits während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten erteilt werden, werden jedoch erst nach Ablauf der Mindesthaltefrist zu dem dann gültigen Anteilwert ausgeführt.

Verwaltung des Fonds

Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist gemäß § 17 Kapitalanlagegesetzbuch ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, z.B. inländische lnvestmentvermögen zu verwalten. Hierbei unterliegt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“).

Eine Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut, bei dem die Vermögensgegenstände des offenen Immobilienfonds verwahrt werden. So wird gewährleistet, dass eine Trennung zwischen dem Fondsvermögen und dem Vermögen der KVG erfolgt. Zudem kontrolliert die Verwahrstelle die operative Tätigkeit der KVG und muss bei einer Reihe von Geschäften wie z.B. beim Kauf/Verkauf von Immobilien oder bei der Aufnahme von Darlehen zustimmen.

lm Falle einer Insolvenz erlischt das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft das Sondervermögen zu verwalten und das Sondervermögen geht auf die Verwahrstelle über. Diese wickelt das Sondervermögen ab und verteilt es an die Anleger.

1. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) fungiert die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Jahr 2009 gegründet und ist auf die Auflage und Administration von Immobilienfonds für Dritte spezialisiert.

2. Das Asset- und Property Management der Fondsimmobilien sowie das Transaktionsmanagement erfolgt durch die Habona Invest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, als ausgewiesenem Nahversorgungsspezialist.

3. Als Verwahrstelle übernimmt die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Frankfurt am Main, eine der traditionsreichsten Privatbanken die Unterstützungs- und Kontrollfunktion der Kapitalverwaltungsgesellschaft.